Kündigungstipps für Sie

Alles zur Kündigung Ihres Strom- oder Gasanbieters

Ihr Strom - und Gasanbieterwechsel erklärt

Sie ziehen demnächst um, möchten Ihren bisherigen Strom- oder Gasanbieter wechseln oder von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen? Wir helfen Ihnen gerne. Deswegen haben wir hier für Sie alle wichtigen Informationen rund um diese Themen zusammen gestellt.

Anbieterwechsel

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Preiserhöhung

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Grundversorgung

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Anbieterwechsel

Sie möchten Ihren Energieanbieter für Strom oder Gas einfach mal wechseln und sparen?

Dann checken Sie am Besten zunächst die Kündigungsfrist Ihres bisherigen Lieferanten. Liegt Sie weniger als 15 Monate in der Zukunft, so sind Sie nur noch wenige Minuten von Ihrem neuen Energieversorger entfernt. Mit wenigen Klicks melden wir Sie bei uns an und kündigen sogar für Sie bei Ihrem alten Strom- bzw. Gaslieferant.

Sollte Ihre Kündigungsfrist in weniger als 15 Werktagen enden, so senden Sie am Besten direkt ein kurzes Kündigungschreiben an Ihren bisherigen Lieferanten. So können Sie eine eventuelle Vertragsverlängerung von bspw. 6 oder 12 Monaten vermeiden. Ein kurzer Dreizeiler reicht völlig aus. Und dann wenden Sie sich schnell mit Ihrem bestätigten Kündigungsdatum an uns. Wir kümmern uns um einen reibungslosen Wechsel. Übrigens: Bei enercity haben Sie volle Flexibilität - ob Preisgarantie mit Vertragslaufzeit oder jederzeit monatlich kündbar - verfügbar bei allen Strom- und Gastarifen.

Sie haben bereits ein Kündigungsdatum von Ihrem bisherigen Lieferanten mitgeteilt bekommen? Auch gut. Wenn Ihr bestätigtes Kündigungsdatum maximal 6 Wochen in der Vergangenheit liegt, können wir Sie sogar rückwirkend als Kund:in bei uns willkommen heißen und Strom- und Gas für Sie anmelden. Wir bieten Ihnen einen sicheren Wechsel ohne Versorgungsausfall.

Wichtige Fristen:

Ein Stromanbieterwechsel bzw. Gasanbieterwechsel ist problemlos möglich, wenn Ihre ordentliche Kündigungsfrist mehr als 15 Werktage und weniger als 15 Monate in der Zukunft liegt.

Strom- oder Gaspreiserhöhung

Ihr Strom-/Gasanbieter hat die Preise erhöht? In dem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, von dem Sie Gebrauch machen können. Wichtig: Bitte überprüfen Sie aber vorher noch einmal Ihren Vertrag und die Fristen für das Sonderkündigungsrecht Ihres Strom- bzw. Gastarifs. Hat Ihr bisheriger Energielieferant im Vertrag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er Steuern, Umlagen o.Ä. an Kund:innen weitergeben wird, so kann es sein, dass Ihre Kündigung nach der ordentlichen Kündigungsfrist eingehen muss und Sie nicht von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. Meist informiert Sie Ihr bisheriger Lieferant 4-6 Wochen im Voraus, dass er die Preise erhöhen möchte, sodass Sie sich dann bereits um einen Wechsel kümmern können.

Wir übernehmen gerne die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten für Sie. Wichtig: Ihre Kündigungsfrist muss hierfür mindestens 15 Werktage in der Zukunft liegen.

Sie haben bereits bei Ihrem bisherigen Strom- oder Gaslieferanten gekündigt, weil die Frist für das Sonderkündigungsrecht bald endet? Dann melden Sie sich einfach direkt bei enercity an, sobald Sie Ihr bestätigtes Kündigungsdatum haben und geben Sie dieses Datum online an - wir kümmern uns dann gerne um Ihren Wechsel, die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Anbieter und um Ihre Strom- bzw. Gasanmeldung.

Gut zu wissen:

Bei Preiserhöhungen gilt oft ein Sonderkündigungsrecht, nicht aber bei bestimmten Vertragsbedingungen.

Umzug

Sie ziehen schon in wenigen Tagen um, haben aber noch keinen neuen Anbieter?

Wir übernehmen gerne Ihre Anmeldung für Strom bzw. Gas. Übrigens: Auch rückwirkend, solange Sie in den letzten 5 Wochen nach Einzugsdatum noch keinen anderen Anbieter als die automatische Versorgung über den Grundversorger genutzt haben. Hier können Sie den Strom- /Gasvergleich starten und in Zukunft sparen.

Falls Sie in den nächsten Tagen ausziehen, vergessen Sie bitte nicht Ihren bisherigen Strom-/Gaslieferanten zu informieren. Beachten Sie, dass Sie oder Ihr Vermieter bzw. Ihre Wohnungsgesellschaft dem Lieferanten bei Auszug Ihren Zählerstand mitteilen bzw. ggf. mit Ihrem Vermieter klären, ob er die Zählerstände auch übermitteln kann (z.B. im Rahmen des Übergabeprotokolls).

Zusammengefasst:

Sie können Strom und Gas bei uns anmelden, wenn der Umzug nicht länger als 5 Wochen zurückliegt oder sobald Sie Ihr Einzugsdatum kennen.

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Grundversorgung

Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskund:innen vor Ort (in einem Netz der allgemeinen Versorgung) mit Strom und/oder Gas beliefert. Er stellt sicher, dass jeder mit Energie beliefert wird. Wer seinen Strom- und/ oder Gasvertrag nicht anderweitig abgeschlossen hat, fällt automatisch in den Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers.
Die Grundversorgung startet z.B. nach einem Einzug, wenn Sie selbst keinen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben. Meistens werden Sie in diesem Fall zunächst einmal mit einem Ersatzversorgungstarif beliefert. Nach spätestens 3 Monaten startet dann die Grundversorgung für Sie. Hier lohnt es sich besonders die Tarife zu vergleichen. Im Regelfall haben Sie eine 14 tägige Kündigungsfrist für die Grundversorgung. Wir übernehmen gerne die Kündigung für Sie. Sollten Sie von einem Ersatzversorger beliefert werden, so können wir Sie auch rückwirkend (bis zu 6 Wochen) als Kund:in aufnehmen. Sie können sich also in jedem Fall entspannt zurücklehnen! Einfach Tarif berechnen, Vertrag online abschließen - den Rest übernehmen wir.

Wir garantieren Ihnen eine 100 prozentige, reibungslose Strom- und Gasversorgung.

Möchten Sie dennoch lieber selbst kündigen, so melden Sie sich einfach bei enercity an, sobald Sie das bestätigte Kündigungsdatum haben. Wir kümmern uns dann um Ihren Wechsel.

Auf den Punkt:

Eine rückwirkende Vertragsübernahme ist möglich, wenn Sie in der Ersatzversorgung sind und Ihr Einzugsdatum maximal 6 Wochen in der Vergangenheit liegt. Für die Grundversorgung gilt: Im Regelfall haben Sie eine 14 tägige Kündigungsfrist. Kleiner Tipp: Ein Strom- bzw. Gasvergleich lohnt sich, um Kosten zu sparen.

Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung startet in den ersten 3 Monaten nachdem Sie Ihren bisherigen Strom-/Gaslieferanten gekündigt haben und noch keinen Vertrag bei einem neuen Energieversorger abgeschlossen haben. Die Gründe hierfür können vielschichtig sein. Sie haben ggf. aufgrund einer Preiserhöhung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, Sie haben gekündigt, da Ihr Strom-/Gasanbieter insolvent ist oder weil Sie sich einfach einen neuen Anbieter suchen wollten, aber noch nicht das passende Angebot gefunden haben.
Gut, dass Sie jetzt bei uns sind. Wir sind der richtige Strom- und Gasanbieter für Sie. Sie können sogar mit Start der Ersatzversorgung rückwirkend unser/e Kund:in werden und wir übernehmen den Papierkram für Sie. Folgen Sie einfach dem Tarifrechner und wir heißen Sie bei enercity mit Ihrem neuen Strom- und Gastarif willkommen.

Wissenswertes:

Nach 3 Monaten in der Ersatzversorgung wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung. In beiden Fällen lohnt sich ein Vergleich besonders. Jetzt sparen!

Ihr Wechsel zu enercity - so geht's:

1. Vertragsabschluss

Schließen Sie jetzt hier online Ihren enercity Vertrag ab - ganz bequem in nur wenigen Schritten. Einfach Wunsch-Tarif auswählen und los geht`s!

2. Ihr Wechsel

Wir kümmern uns um Ihren Wechsel zu enercity und übernehmen alle Formalitäten wie z.B. die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten. Haben Sie etwas Geduld - dieser Schritt kann bis zu 14 Tage dauern.

3. Willkommen!

Sobald Ihr Lieferbeginn bestätigt ist, teilen wir Ihnen diesen sofort mit. Zum Datum Ihres Lieferbeginns erfragen wir Ihren Zählerstand und schon sind Sie enercity Kund:in!