Vorzeitiger Beginn genehmigt
Auf Grundlage des im September 2020 eingereichten Wasserrechtsantrags hat die Region Hannover mit Bescheid vom 28.12.2020 der enercity AG die Entnahme von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung im Rahmen des vorzeitigen Beginns gemäß § 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aus den Fassungsanlagen des Fuhrberger Feldes ab dem 01.01.2021 genehmigt.
Beginn des Beteiligungsverfahrens
Die Region Hannover wird ab dem 6. November 2023 mit der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen das Beteiligungsverfahren einleiten. Die Unterlagen zum Wasserrechtsverfahren sind auf dem Bekanntmachungsportal der Region Hannover abrufbar. Der Bekanntmachungstext der Region Hannover steht unter „Service und weitere Informationen“ auf dieser Seite zur Verfügung und enthält alle Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.
Trinkwasser aus der Region für die Region - seit über 100 Jahren.
Um Grundwasser fördern zu dürfen, benötigen die Wasserversorger eine wasserrechtliche Bewilligung. Dort sind Art und Maß der Nutzung genau festgelegt. Die Zulassung ist mit strengen Auflagen und einer Befristung verknüpft. Für die Vergabe von Wasserrechten in diesen Verfahren ist der Fachbereich Umwelt der Region Hannover federführend zuständig. Der aufwändige Genehmigungsprozess beinhaltet umfangreiche Fachgutachten und startete am 20. April 2017 mit einer Antragskonferenz, auf der alle Anforderungen an die beizubringenden Gutachten festgesetzt wurden. Am Ende des Verfahrens erhalten die Wasserversorger dann jeweils ein Wasserrecht zur Grundwasserentnahme für 30 Jahre und haben damit die Basis für eine langfristige Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser geschaffen.
enercity, die Harzwasserwerke GmbH und der Wasserverband Nordhannover haben dieses komplexe Verfahren auf drei Informationsveranstaltungen im März 2017 erläutert. Der Scoping-Termin fand im April 2017 statt. Auf einer zweiten Bürgerinformation wurde am 20. März 2019 über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.